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bezeichnet die geplante Regelung durch Änderung der Geschäftsordnung des Landtages als "zahnlose Good-Will-Erklärung." Man brauche ein Gesetz, das Legislative und Exekutive verpflichte, alle Lobbyisten sowie deren eingesetztes Budget öffentlich zu machen. Verstöße gegen eine solche Verpflichtung müssten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
24.April 2013
75.Sitzung des Brandenburger Landtags
75.Sitzung des Brandenburger Landtags


