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ist zufrieden, weil der Staatsvertrag Rechtssicherheit schaffe. Der Vertrag regele, wem was gehöre, sagte die SPD-Finanzexpertin. Es gebe genug Hinterlassenschaften, die man nicht erben möchte, wie z. B. die Wismut-Folgeschäden oder die Verbindlichkeiten der DDR-Finanzverwaltung. Sie geht kurz auf das Problem Bodenreform ein.
24Januar 2013
70. Sitzung des Brandenburger Landtags
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