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Die Umweltministerin macht deutlich, dass die Landkreise besonders gefährdete Gebiete festlegen werden, in denen befugte Personen ohne Einzelfallgenehmigung in die Biberbestände eingreifen könnten, um Schaden abzuwehren. Dafür sei das Jagdrecht völlig ungeeignet, sagt sie an die FDP gewandt. Es gebe eine breite Palette von Maßnahmen; das Töten eines Tieres bleibe das letzte Mittel. Der Biber "ist und bleibt" ein geschütztes Tier, so die Ministerin.


