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Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist aus Sicht des Abgeordneten Goetz auf dem Stand des vorigen Jahrtausends. Es sei ein Akteneinsichtsverhinderungsgesetz, weil es weit hinter den modernen Möglichkeiten geblieben sei. Der Entschließungsentwurf der Koalitionsfraktionen solle als demokratisches Feigenblatt herhalten, um die Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu bemänteln.


