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mahnt eine zeitnahe Einsetzung der Arbeitsgruppe Bodenmarkt an. Brandenburg habe die Chance, ein eigenes Gesetz zum Bodenrecht zu verabschieden. Es sollte Regelungen der drei existierenden Bundesgesetze bündeln, um landesspezifische Regeln ergänzen, Regelungslücken schließen und Vollzugsdefizite beseitigen.


