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geht auf den Nutzen des Bibers ein und widerspricht dem Abgeordneten Beyer, der Tiere offenbar in gute und böse unterteile. Die ursprüngliche Antragsfassung der FDP habe Passagen enthalten, die unvereinbar mit Artenschutz- und Bundesnaturschutzgesetz gewesen seien. Er sei froh, dass sie vom Tisch seien. Jungclaus verweist darauf, dass auch die Vollzugshinweise des Umweltministeriums von 2010 Ausnahmen erlaubt hätten. Nun würde es aber einfacher und schneller gehen.


