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Der Innenminister hält die Oppositionskritik für überzogen. Das brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz sei immer noch progressiv. Mit den geplanten Änderungen würden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Bürger weiter gestärkt. Sie könnten z.B. wählen, welche Art des Informationszuganges sie beanspruchen wollten. Der Geltungsbereich des Gesetzes werde auf die mittelbaren Landesverwaltungen ausgedehnt. Dazu gehörten dann auch Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts.


