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lobt die Änderungen am Finanzausgleichsgesetz. Sie sorgten für die bedarfsgerechte Ausstattung der Kommunen. Überdurchschnittlich von Sozialausgaben belastete Mitglieder der kommunalen Familie würden entlastet. Den Verfassungsvorgaben, die Lebensverhältnisse anzugleichen, werde nachgekommen.


