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unterstreicht, durch die Verpflichtung zur Einstimmigkeit erhielten die Beschlüsse des gemeinsamen Landesgremiums im Sinne des § 90a des SGB V eine stärkere Verbindlichkeit. Ferner wirbt sie für den Antrag der Koalitionsfraktionen, das Gremium um Vertreter des Selbshilfebereichs chronisch kranker und behinderter Menschen sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zu erweitern.


