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weist auf das grundlegende Problem hin, dass Bergschäden im Braunkohleplanverfahren gar nicht berücksichtigt würden. Damit würden auftretende Schäden zum Verhandlungsgegenstand zwischen einem mächtigen Energiekonzern und einzelnen Bürgern. Das Thema sei dadurch der demokratischen Mitbestimmung entzogen.


