Hans-Peter Goetz (FDP) (Quelle: rbb)

- Hans-Peter Goetz (FDP)

erinnert daran, dass Brandenburg seit der Föderalismusreform für das Versammlungsgesetz zuständig ist und solange noch das veraltete Bundesgesetz aus dem Jahr 1953 gilt. Es gebe "gute verfassungsrechtliche Gründe" ein eigenes Brandenburger Versammlungsgesetz auszugestalten. Dieses würde auch zu mehr Klarheit bei den Einsatzleitern der Polizei führen.