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unterstreicht, dass die Prüfung durch die Landesregeierung, ob eine Änderung des Bundesberggesetzes anzustreben sei, noch laufe. Eine etwaige Bundesratsinitiative, die auch eine Beweislastumkehr bei Bergschadensfälle beinhalte, sei jedoch auf eine breite Unterstützung durch den Landtag angewiesen.


