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lehnt die Zustimmung zum Volksbegehren ab. Von einer Annahme gehe ein verheerendes Signal aus: die Wirtschaft könne sich nicht mehr auf einen höchst richterlichen Beschluss verlassen. Die Entscheidung gehöre in die Hand des Souveräns. Dieser Tag rufe nach politischen Veränderungen.
Maßstab der Politik müsse es sein, dass die "Interessen vieler" vor den "Interessen Einzelner" rangierten. Die Landesregierung versage jedoch "in der Stunde der Bewährung".
27.Februar 2013
71.Sitzung des Brandenburger Landtags


