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verweist auf die seit langem bestehenden Konzepte und Erfahrungen mit dem Biber. Die "Vollzugshinweise" des Umweltministeriums erlaubten z.B., bei Vernässung von Flächen Biberdämme zu beseitigen sowie die "Entnahme" von Tieren. An den Oderdeichen sei es ruhiger geworden; Mensch und Biber "kämen klar". Der von der FDP geforderte Rechtsanspruch auf Entschädigung würde ein Alleinstellungsmerkmal bedeuten: Das hätten nicht einmal die Bayern.
Im Übrigen könne der Staat Betroffene nicht gegen alle Risiken absichern, die die Natur mit sich brächte.
28.Februar 2013
72.Sitzung des Brandenburger Landtags


