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weist darauf hin, dass die Gründung einer Denkmalstiftung nur mit einer ausreichenen Finanzierung durch den Landeshaushalt möglich sei. Ob dies im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dauerhaft möglich sei, sei nicht absehbar. Deshalb gebe es auch Abrissgenehmigungen, die am Ende eines längeren Abwägungsprozesses stünden. Diese würden nicht aus Spaß erteilt, sondern vor allem aus Sicherheitsgründen.


