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sieht das Ziel des Gesetzes zur Förderung der Kunst- und Musikschulen darin, allen musikalische Bildungsangebote zugänglich zu machen. Die Forderung des Verbandes der Musik- und Kunstschulen, die Zuschüsse des Landes von 2,6 Millionen Euro auf 5,2 Millionen Euro zu erhöhen, ist aus seiner Sicht nachvollziehbar. Aufgrund der finanziellen Lage Brandenburgs sei die Forderung derzeit jedoch leider nicht realisierbar.


