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Die Wissenschaftsministerin sieht "Durchlässigkeit und Qualitätssicherung" als Hauptziele des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Hochschulrechts. Sie hebt hervor, dass das "Maximale" gemacht worden sei, um die wissenschaftlichen Mitarbeiter besser abzusichern. Man sei aber letztendlich auch an die bundesgesetzlichen Regelungen gebunden. Was die Gleichstellung von Professorinnen angehe, stehe Brandenburg gut da.


