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Der Fraktionsvorsitzende kritisiert, dass der Bericht der Landesregierung zu Altersgrenzen in Brandenburger Rechtsvorschriften nur 16 von 85 festgeschriebenen Altersgrenzen zur Disposition stelle. Gerade aufgrund von steigender Lebenserwartung und Lebensarbeitszeiten müsse noch "einiges mehr an Freiheit" zugelassen werden. Als Beispiel nennt er die Altershöchstgrenze von 63 Jahren bei Kandidaturen für hauptamtliche Bürgermeisterposten. Das sei "schlichtweg Blödsinn".


