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argumentiert, dass es keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen höherem Alter und zwangsläufig eingeschränkter Leistungsfähigkeit gebe. Es sei an der Zeit gewesen, festgeschriebene Altersgrenzen im Rahmen des Berichts der Landesregierung zu Altersgrenzen in Brandenburger Rechtsvorschriften zu überprüfen. Mit dem Bericht liege nun die "Theorie" vor, die schnell umgesetzt werden müsse.


