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vertritt die Auffassung, jede Form der Vorratsdatenspeicherung beschädige das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sei somit abzulehnen. Datenbanken weckten zudem immer Begehrlichkeiten, und die bloße Existenz der Daten beinhalte auch immer das Risiko des Missbrauchs.


