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fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten zu verhindern. Die entsprechende EU-Richtline zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 widerspreche laut EuGH fundamental der EU-Grundrechts-Charta. Es müsse verhindert werden, dass alle Menschen in Deutschland unter Generalverdacht gestellt würden.


