Hans-Peter Götz (Quelle: rbb)

- Hans-Peter Goetz (FDP)

plädiert dafür, nicht einfach nur das Urteil des EuGh zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten,sondern sich selbst eine Meinung zu bilden. Zudem legitimiere die EU-Richtlinie nur Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr. Eine Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung sei ursprünglich gar nicht vorgesehen gewesen. Nun werde jedoch versucht, genau die Verbrechensbekämpfung als Argument für die Massenspeicherung ins Feld zu führen.