-
betont, dass das Landesverfassungsgericht das Finanzvolumen für einen besseren Personalschlüssel in den Kitas für ausreichend gehalten habe. Beanstandungen habe es nur an der Verteilung der Gelder gegeben. Dies berücksichtige die Gesetzesnovelle. Die Kommunen hätten seit 1. Januar einen Rechtsanspruch auf finanziellen Ausgleich, auch wenn das Parlament erst jetzt in die Beratungen einsteige.


