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Der Innenminister betont, bei der Vorratsdatenspeicherung gehe es um die Speicherung ohnehin anfallender Daten für einen begrenzten Zeitraum. Diese würden nur in besonderen Fällen ausgewertet. Ferner sei nicht zu erwarten, dass der EuGH die Vorratsdatenspeicherung verbiete. Er stelle lediglich die entsprechende EU-Richtlinie in Frage. Insofern sei das Verhalten des Bundesjustizministers sinnvoll, das Urteil des EuGH abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen unternommen würden.


