-
argumentiert, dass die Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes nicht "in hektischen Sprüngen" vollzogen werden sollte. Die Änderungsansätze der FDP-Fraktion sind aus ihrer Sicht "zu kleinteilig" geraten. Ziel müsse es sein, dem sensiblen "Spannungsfeld zwischen Pflicht zur Geheimhaltung und dem Erfordernis einer effizienten parlamentarischen Kontrolle" gerecht zu werden. Das Thema müsse in der nächsten Legislaturperiode umfassend und nicht so "ad hoc" behandelt werden.


