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warnt davor, das Landesorganisationsgesetz so zu formulieren, dass nicht mehr der Landtag, sondern die Landesregierung das letzte Wort über die Bildung, Umstrukturierung und Auflösung von Landesbehörden habe. Er könne diesem Vorhaben auf keinen Fall zustimmen, da es dem Landtag eine grundlegende Gesetzgebungskompetenz entziehe.


