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Der Innenminister nennt das Gesetz einen "wichtigen Baustein zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit". Die Eigenständigkeit der Kommunen solle weiter gestärkt und das Recht auf Kooperation dauerhaft geschützt werden. Es sei nun möglich, dass Kommunen auch auf unterschiedlichen Ebenen oder nur in einem Teilaspekt einer Aufgabe kooperierten. Alles in allem würden die Genehmigungspflichten reduziert.


