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verweist darauf, dass sich Brandenburg mit der Aufhebung des Privatisierungsgebots auf der Höhe der Zeit befinde. In mehreren Volksabstimmungen in verschiedenen Bundesländern zeige sich klar eine Tendenz zur Rekommunalisierung öffentlicher Dienstleistungen. Es sei nur folgerichtig, dass das Land selbst entscheide, ob es öffentliche Aufgaben selbst erledige oder an private Dritte vergebe.


