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rbbonline | Landtag Brandenburg

beziffert die Kosten auf "unter einer Million". Die Verfassungsänderung hält sie für notwenig. Andernfalls könnte nach ihrer Ansicht das Landesverfassungsgericht bei der Normenkontrolle eines beliebigen Landesgesetzes die Neuregelung für nichtig erklären.
1.April 2009
83. Sitzung des Landtages Brandenburg
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