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rbbonline | Landtag Brandenburg

verweist darauf, dass die zwangsweise Unterbringung von Menschen, die nicht straffällig geworden seien, in allen Bundesländern zugenommen habe. Die Patienten müßten für die zwangsweise Unterbringung selbst aufkommen. In Thüringen sei dies nicht der Fall. Da zahle das Land. Da alle berechtigten Forderungen nicht in der Beschlussempfehlung auftauchen, werde die DVU dem Gesetz nicht zustimmen.
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