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rbbonline | Landtag Brandenburg

argumentiert, es gehe um einen "realtiv geringfügigen Eingriff in die Verfassung". Deshalb solle man keine Haarspalterei betreiben. Wer kein Internet habe, könne beim Amtsgericht Einsicht in die Gesetze nehmen.
1.April 2009
83. Sitzung des Landtages Brandenburg
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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