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rbbonline | Landtag Brandenburg

lobt den Entwurf als "Meilenstein“, der eine Anpassung an das aktuelle Krankheitsverständnis und neuere Rechtssprechungen darstelle. Klare Regelungen seien wegen der Schutzbedürftigkeit und des Realitätsverlustes der Kranken besonders dringend geboten. Das Grundprinzip sei die ambulante Versorgung und Hilfe für Angehörige.
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