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rbbonline | Landtag Brandenburg

bezweifelt, ob für einen rein technischen Vorgang die Landesverfassung geändert werden muss. Das wolle seine Fraktion hinreichend prüfen. Die Verfassung solle nur geändert werden, wenn dies unabdingbar sei. So lange es an Breitbandanschlüssen in Brandeburg fehle, könne man allerdings nicht auf die Papierform verzichten.
1.April 2009
83. Sitzung des Landtages Brandenburg
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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