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rbbonline | Landtag Brandenburg

Der Innenminister bittet um Zustimmung für das Gesetz. Er lobt die Beratungen im Innenausschuss, weil sie gezeigt hätten, dass das, was man vorgelegt habe, verbessert werden konnte. Die Änderungsvorschläge entsprächen dem Grundanliegen des Gesetzes. Er freue sich, dass die "Abmarkungspflicht" in bestimmten Bereichen erhalten bleibe.
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