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rbbonline | Landtag Brandenburg

wertet die "parlamentarische Befassung" mit dem Gesetz als Beispiel für die Schwerfälligkeit des Gesetzgebers, stimmt dem Kompromiss aber zu. Dabei gehe es nur um ein "Reförmchen". Die Katasterämter und die öffentlich bestellten Ingenieure verfügten in gleicher Weise über die nötige Qualifikation und Technik.
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