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rbbonline | Landtag Brandenburg

macht im Namen der Koalitionsfraktionen klar, dass die Rechtsetzungskompetenz für das Einkommenssteuerrecht laut Grundgesetz beim Bundestag liege. Dies habe auch die Föderalismusreform nicht geändert. Wenn es so einfach sei, per Bundesratsinitiative dies zu ändern, wären schon andere darauf gekommen.
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