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rbbonline | Landtag Brandenburg

Der Wirtschaftsminister beruft sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach in einem Gesetz keine Tariftreueregelung stehen dürfe, die nur für öffentliche Aufträge gelte. Er empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen. Er bringe nichts und er tauge nichts.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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