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rbbonline | Landtag Brandenburg

begrüßt, dass Einigkeit herrsche, dass die Überprüfung per Gesetz geregelt werden solle. Kernfrage sei nun: Soll die Überprüfung Aufklärung oder Konsequenzen für die Abgeordneten zum Ziel haben?
Zu prüfen sei insbesondere, wann eine „Unwürdigkeit des Mandats“ vorliege und was zu tun sei, wenn die Mandate nicht freiwillig niedergelegt werden.
16.Dezember 2009
6.Sitzung des Brandenburger Landtages
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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