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rbbonline | Landtag Brandenburg

zählt "eine Reihe von Einschränkungen" auf, wenn die Abgeordneten keiner Fraktion angehörten. Er nennt u.a. den Ausschluss von der Ausschussarbeit. Die Wähler wollten, dass ihre Abgeordneten in "vollem Umfang am Geschehen" in den Kommunalvertretungen teilnehmen. Das Kommunalgesetz habe Abgeordnete 1. und 2. Klasse geschaffen.
16.Dezember 2009
6.Sitzung des Brandenburger Landtages
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