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rbbonline | Landtag Brandenburg

unterstreicht den Konsens zur Überprüfung. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sei aber weder mit dem Grundgesetz noch mit der Brandenburger Verfassung vereinbar. Ob ein Politiker „würdig oder unwürdig“ sei, liege in einer parlamentarischen Demokratie ausschließlich in den Händen der Wähler.
16.Dezember 2009
6.Sitzung des Brandenburger Landtages
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