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rbbonline | Landtag Brandenburg

argumentiert in ihrer Ablehnung des Antrages formal. Jederzeit könne ein Unterausschuss Kinder gebildet werden; die Geschäftsordnung des Landtages sehe dies vor. Die Zuständigkeit liege in den Fachausschüssen. Andererseits zweifele sie daran,...
ob die Bildung eines solchen Ausschusses eine Verbesserung darstelle. Der Landesjugendhilfeausschuss beschäftige sich genau mit den angesprochenen Fragen.
17.Dezember 2009
7.Sitzung des Brandenburger Landtages
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