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rbbonline | Landtag Brandenburg

stellt fest, dass eine getrennte Trägerschaft zu mehr Bürokratie, Reibungsverlusten, Kosten und Klagen führen werde. Das Ziel, Betroffene optimal zu betreuen, werde konterkariert. Die Fraktion stimme dem vorliegenden Antrag in weiten Teilen zu, er greife aber zu kurz, weil er keine neuen Aspekte in die "verfahrene Diskussion" einbringe. Man werde sich enthalten.
17.Dezember 2009
7.Sitzung des Brandenburger Landtages
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