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rbbonline | Landtag Brandenburg

weist auf die Vorgaben der neuen EU-Richtlinien hin. Diese seien 1991 mit Wirkung 1.1.1999 in nationales Recht überführt worden. Er moniert die schleppende Bearbeitung der Angelegenheit durch die vorherige Regierung. Die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz würde zulasten der Kommunen erfolgen. Alternativen seien im Innenausschuss zu prüfen.
19.November 2009
4.Sitzung des Landtages Brandenburg
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