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rbbonline | Landtag Brandenburg

kündigt an, dass ihre Fraktion dieses Gesetz ablehnen wird, weil sie insbesondere den Paragraph 37 kritisch sieht. Dieser besagt, dass sich die Aufsichtsbehörde unmittelbar Zugang zu den Krankenhäusern beschaffen darf. Sie sieht darin einen Grundgesetzesbruch.
1.Juli2009
87. Sitzung des Landtags Brandenburg
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