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rbbonline | Landtag Brandenburg

findet es falsch, dass private und gemeinnützige Betreiber von Krankenhäusern in diesem Gesetzesentwurf bevorzugt würden. Die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Familie kündigt deshalb an, dass ihre Fraktion nicht zustimmen wird. Zudem verweist sie auf die an diesem Tag nochmals vorgelegten drei Änderungsanträge.
1.Juli2009
87. Sitzung des Landtags Brandenburg
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