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rbbonline | Landtag Brandenburg

fragt sich, ob mit diesem Gesetz wirklich besonders den neuen Formen der Pflege wie zum Beispiel Wohngemeinschaften Rechnung getragen werden könne. Sie findet gerade die ersten fünf Paragraphen nicht klar verständlich, schwer lesbar und nicht deutlich genug. Daher sehe sie "mit großen Erwartungen den Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes entgegen".
1.Juli2009
87. Sitzung des Landtags Brandenburg
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