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rbbonline | Landtag Brandenburg

stellt die Finanzierung in Frage und weist darauf hin, dass dieses Gesetz einen erhöhten Personalbedarf zur Folge haben werde. Deswegen stehe das Gesetz auf "wackligen Beinen", was die Finanzierbarkeit betrifft. Er bedauert, dass das Gesetz nicht beim Bund geblieben sei und findet die Erarbeitung in der Verantwortung des Landes nur als die zweitbeste Lösung
1.Juli2009
87. Sitzung des Landtags Brandenburg
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