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macht deutlich, dass das individuelle Rechtsempfinden nicht immer kongruent mit der Rechtslage sei. Anliegen vieler Petitionen sei es gewesen, Gesetze oder sonstige Vorschriften zu verändern. Im Einzelfall sei dies auch gelungen. Auch Gemeindevertretungen hätten sich an den Ausschuss gewandt, weil sie auf dem Dienstweg nichts erreicht hätten. Exemplarisch nennt sie die Gemeinde Schwerin.
2.Juli 2009
88.Sitzung des Landtages Brandenburg
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