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rbbonline | Landtag Brandenburg

begründet das Gesetz mit dem Argument, die Sicherheitslage habe sich geändert. Die Sicherheitsbehörden müssten auf ein zentrales Melderegister zugreifen können. Die Änderung führe dazu, dass "die Polizei und andere Sicherheitsbehörden" ihren Aufgaben in Zukunft besser und einfacher nachkommen könnten.
2.Juli 2009
88.Sitzung des Landtages Brandenburg
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