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Jutta Lieske (SPD)

stellt heraus, dass das Petitionsrecht ein Jedermannsrecht ist. Dabei gehe es nicht nur um Beschwerden und Kritiken, Bürger könnten auch Anregungen für Gesetzgebungsverfahren geben. In der Regel fänden die Petitionsverfahren allgemeine Anerkennung bei den Beteiligten. Sie regt an, den Bericht zu lesen, da man einen guten Einblick in die Probleme im Land bekomme.

09.November 2011
44. Sitzung des Brandenburger Landtags

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

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